Die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in steuerlichen Angelegenheiten nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei in beiden Fällen nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert. Sie werden vor jedem Mandatsverhältnis ausführlich über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten aufgeklärt.

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei Privatpersonen zwischen 20 EUR und 190 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die Abrechnung in der Regel über die Versicherung. Die Kanzlei kümmert sich dabei um die Einholung der Deckungszusage.

Mandanten mit geringem oder keinem Einkommen haben die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Einen dafür erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.